Sponsorpool

Infos für den Sponsorpool

Wenn Sie Geräte oder sonstige Materialien für die Anfertigung Ihres Jugend forscht-Projektes benötigen, dann können Sie sich an den Berliner Sponsorpool wenden, der Sie nach Maßgabe der folgenden Richtlinien unterstützen kann. Die Förderung erfolgt in der Regel in drei Schritten: Antrag, Bewilligung und Erstattung. Alternativ ist es auch möglich, dass die Rechnung an den Sponsorpool gestellt wird, die dieser dann nach erfolgter und bestätigter Lieferung direkt begleicht.

1. Gefördert werden nur angemeldete Jufo-Projekte. 

2. Die Förderung bezieht sich vorrangig auf Geräte, die nach der Beendigung des Jufo-Projektes in das Eigentum der Schule/Einrichtung übergehen und dann weiterhin für die Anfertigung von Jufo-Projekten zur Verfügung stehen. Verbrauchs- und Kleinmaterial können auch gefördert werden, dabei gilt ein Mindestbetrag von 50 EUR (Bagatellgrenze). 

3. Der Sponsorpool behält sich vor, Bewilligungen aufzuschieben, Anträge im reduzierten Umfang zu genehmigen oder auch abzulehnen, um eine angemessene Verteilung der beschränkten Mittel zu gewährleisten. 

4. Die Förderung muss vor Bestellung bzw. Kauf des Gerätes beantragt (bitte mit diesem Antragsformular als DOCX) und vom Sponsorpoolverwalter bewilligt werden. Dem Antrag sind Preisvergleiche (drei Kostenangebote bzw. Warenkörbe bei Internetbestellung) beizufügen, wodurch die sparsame Verwendung der Fördermittel dokumentiert wird. 

5. Für die Erstattung ist dann der ordnungsgemäße Erhalt des Gerätes zu bestätigen und der Original Kaufbeleg unter Angabe der Privat- bzw. Schul-/Einrichtungskontoverbindung umgehensd einzureichen. Falls es mehr als zwei Kaufbelege gibt, ist eine ordentliche Aufstellung mit Nummerierung und Summenbildung notwendig. (Wichtiger Hinweis: Falls diese Kaufbelege nicht im DIN A4 Format vorliegen [z.B. Kassenbons, Thermopapier etc.], müssen sie geordnet auf DIN A4 Papier aufgeklebt und kopiert werden. Originale und Kopien sind dann einzureichen). Einreichen heißt, dass alle in Papierform vorliegenden Rechnungen per Post an die angegebene Adresse eingeschickt werden müssen. Es wird empfohlen Sicherheitskopien (Scans) anzufertigen.Bitte keine Einsendung per Einschreiben sondern normale Briefpost. Rechnungen, die nur elektronischer Form vorliegen, können per E-Mail eingesendet werden. 

5.1. Alternativ zu 5.: Falls der Verkäufer des Geräts auf Rechnung liefert, kann als Rechnungsadresse der Sponsorpool angegeben werden (s. Antragsformular). Der ordnungsgemäße Erhalt des Gerätes ist dann umgehend (wegen evtl. Skonto!) dem Sponsorpoolverwalter mitzuteilen, der wiederum die Rechnung direkt begleicht. 

6. Höchstförderungssumme ist in der Regel 1000 EUR. Teilförderung eines Geräts ist auch möglich, wenn die restliche Finanzierung sichergestellt ist. 

7. Übersteigt die Antragssumme für ein Gerät 410 EUR, so muss es bei der Lieferung eine schul- bzw. einrichtungseigene Inventarisierungsnummer (z.B. SP-JUFO-2014/001) erhalten, die dem Sponsorpool mitgeteilt werden muss. 

8. Wegen Abschluss des Haushaltsjahres im Dezember sind Anträge möglichst früh zu stellen. Die Mittel des Sponsorpools können sonst erschöpft sein oder die Bearbeitung kann sich sonst verzögern. Aus dem gleichen Grund sollen die Bestellung der Geräte und die Abrechnung bis spätestens 14. Dezember erfolgen. 

9. Spätestens zwei Monate nach der Wettbewerbsteilnahme MUSS die Erstattung beantragt werden. Kommt es nicht zu einer Teilnahme des geförderten Projektes am Wettbewerb, dann müssen geförderte Geräte und Materialien dem Sponsorpool zurückgegeben werden. 

10. Außerdem gibt der Sponsorpool einen Druckkostenzuschuss für Poster beim BUNDESwettbewerb (nicht Landes- oder Regionalwettbewerb) von maximal 70 EUR.

Für der/die aktuelle:n Ansprechpartner:in besuchen Sie bitte die Seite "Unser Berliner Team"


Stand: Januar 2023